Die gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 04.06.2021 wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Der damit verbundene Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016 wird in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
28.06.2021 - Rat der Stadt
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig diegem. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 04.06.
Der damit verbundene Nachtrag zur Entgelteordnung für das Quellenbad vom 01.08.2016 wird dem Orignal der Niederschrift beigefügt.
Beschluss zum außergerichtlichen Einigungsversuch zur Vertragsstrafe mit der Firma DM Bau Neubau Auslagerung Sekundarschule Standort Weyersbusch in Wermelskirchen