Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2020 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
28.06.2021 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2020 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Sitzungstisch.
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