Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stellt fest,
dass
-
der Vorsitzende des Sozialausschusses, Herr
Klaus Klophaus, die vom Sozialausschuss zur Schriftführerin bestellte
Verwaltungsangestellte Cornelia Wegner veranlasst hat, gegen deren Überzeugung
eine inhaltlich strittige Passage in die Niederschrift zur Sitzung des
Sozialausschusses vom 30.08.2007, Tagesordnungspunkt 7 der öffentlichen
Sitzung, aufzunehmen, obwohl er hätte wissen müssen, dass diese jedenfalls gem.
§ 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse nicht Inhalt
eines Beschlussprotokolls sein kann und die Äußerung so von Herrn Bürgermeister
Weik nicht erfolgte. Die Niederschrift ist gem. § 24 der Geschäftsordnung vom
Schriftführer zu fertigen. Dieser ist für den Inhalt der Niederschrift verantwortlich.
Der gem. § 24 Abs. 3 i.V.m. § 27 der Geschäftsordnung zur Mitunterzeichnung bestimmte
Ausschussvorsitzende hat nicht die Befugnis, einseitig und subjektiv auf den
Inhalt der Niederschrift Einfluss zu nehmen. Falls er Zweifel am Inhalt der vom
Schriftführer verfassten Niederschrift hat, kann er diesen darauf hinweisen.
Das ändert jedoch nichts daran, dass es alleiniges Recht des Schriftführers
ist, die Niederschrift zu verfassen. Falls es zu Unstimmigkeiten zwischen dem
Schriftführer und dem Mitunterzeichner der Niederschrift kommt, hat dieser
lediglich das in § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung festgeschriebene Recht, die
Mitunterzeichnung der Niederschrift zu verweigern. Einwendungen gegen die
Niederschrift können sodann gem. § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung geltend
gemacht werden. Dies ist im vorliegenden Fall allerdings nicht geschehen.
Der Rat der Stadt stellt fest,
dass
- der zur Mitunterzeichnung
der Niederschrift bestimmte Stadtverordnete Allendorf die Niederschrift mit
unterzeichnet hat, obwohl diese die auf Veranlassung von Herrn Stadtverordnetem
Klophaus subjektive Passage zu einer so nicht getätigten Aussage des Bürgermeisters
enthielt. Der Stadtverordnete Allendorf ist somit seiner Pflicht nicht
nachgekommen, die Niederschrift auf Richtigkeit zu prüfen, was er mit seiner
Unterschrift fälschlich dokumentiert hat.
Der Rat der Stadt stellt fest,
dass
-
der Bürgermeister die Schriftführerin angewiesen
hat, diese strittige Passage aus der Niederschrift zur Sitzung des
Sozialausschusses vom 30.08.2007, Tagesordnungspunkt 7 der öffentlichen
Sitzung, zu streichen, ohne dies mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses und
dem zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannten Mitglied des Sozialausschusses abgestimmt zu haben.
Der Rat der Stadt rügt die
genannten Verhaltensweisen und erwartet, dass sich Ähnliches nicht wiederholt.
Der Rat der Stadt begrüßt
ausdrücklich, dass der Bürgermeister eine Dienstanweisung zur Abfassung von
Niederschriften erlassen wird, die in ihren wesentlichen Inhalten vom Bürgermeister
vorgestellt worden ist.