a)Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
05.06.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - (offen)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, mit 3 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den folgenden Beschlusstext:
a)Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
19.06.2023 - Rat der Stadt
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich, die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich den Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Bündnis90/Die Grünen stimmen mit zwei Nein-Stimmen gegen den Antrag. Drei weitere Mitglieder von Bündnis90/Die Grünen enthalten sich.