Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 16.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2007
Enthält Anlagen
RAT/1332/2008  
Ö 5  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008
Enthält Anlagen
RAT/1333/2008  
Ö 6  
Änderung der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling
Enthält Anlagen
RAT/1307/2008  
Ö 7  
Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Enthält Anlagen
RAT/1313/2008  
Ö 8  
Beschlussfassung zu Wertgrenzen gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
RAT/1306/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis und legt gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € fest. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Rat der Stadt legt die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) fest.  

   
    16.06.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Die Sitzungsvorlage wird beraten und von den Fraktionen einstimmig zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen

 

Die Sitzungsvorlage wird beraten und von den Fraktionen einstimmig zur Beschlussfassung in den Rat der Stadt verwiesen.

   
    18.06.2008 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Sachverhalt gem

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen und gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € festzulegen. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) festzulegen.  

 

   
    23.06.2008 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis und legt einstimmig gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € fest. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Rat der Stadt legt einstimmig die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) fest.  

Ö 9  
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus dem Haushaltsjahr 2007 nach 2008
Enthält Anlagen
RAT/1324/2008  
Ö 10  
Projekt „“Telegrafenstraße“ und Projekt „“Bügeleisen“ Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
RAT/1370/2008  
Ö 11  
Quellenbadkonzept Wermelskirchen - Umsetzung der Phase 3
RAT/1312/2008  
Ö 12  
Eigenheimförderung für junge Familien
RAT/1354/2008  
Ö 13  
Verbesserung der Spielplatzsituation in Wermelskirchen   RAT/1323/2008-1  
Ö 14  
Betrieb und Erweiterung der Cafeteria des Gymnasiums
RAT/1316/2008  
Ö 15  
Fassade des Bürgerzentrums; hier: Sachstandsbericht und Bildung einer Arbeitsgruppe
RAT/1362/2008  
Ö 16  
Neue Heizungsanlage für das Feuerwehrhaus Dhünn
RAT/1363/2008  
Ö 17  
Einsatz von Schulsekretärinnen an den Gemeinschaftsgrundschulen Tente/Hünger und Dabringhausen/Dhünn
RAT/1355/2008  
Ö 18  
Teilnahme der Stadt Wermelskirchen am European Energy Award
Enthält Anlagen
RAT/1327/2008  
Ö 19  
Corporate Design-Entwicklung für die Stadt Wermelskirchen
RAT/1318/2008  
Ö 20  
Antrag der CDU-Fraktion: Raucherraum in der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Enthält Anlagen
RAT/1361/2008  
Ö 21  
Anfragen    
Ö 22  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Energetische Sanierung des städtischen Wohnhauses Quellenweg 1      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstücks      
N 4     Verschiedenes