Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien
zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke
in Wermelskirchen“, die in der Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008 abgedruckt
sind. Diese Regelung gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt außerdem die 2.
Nachtragssatzung vom 23.06.2008 zur Satzung für die Stiftung
„Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der
ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008 vorgelegten Fassung.
16.06.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - an Verwaltung zurück verwiesen
Die Sitzungsvorlage wird beraten und einstimmig zur Beschlussfassung in
den Rat der Stadt verwiesen
Die Sitzungsvorlage wird beraten und einstimmig zur
Beschlussfassung in den Rat der Stadt verwiesen. Auf der Grundlage der
Beratungen wird die Verwaltung hierzu eine geänderte Beschlussvorlage für die
Sitzung des Rates der Stadt erarbeiten.