Beschlussvorschlag:
Für den Rechnungsprüfungsausschuss:
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den vom Rechnungsprüfungsamt erstellten
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum
01.01.2007 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung und des
Rechnungsprüfungsamtes zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die
überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz.
2. Der
Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 92 (5) i.V.m. § 103 (2) GO NRW der Eröffnungsbilanz
der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 nebst Anhang und Lagebericht einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit dem Hinweis der erforderlichen
Bilanzkorrekturen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht
der GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz im Rahmen des
Jahresabschlusses 2007.
Der
Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen.
3. Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der überörtlichen Prüfung der
Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis und stimmt der
Stellungnahme der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung zu.
4. Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat der Stadt über die wesentlichen
Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung
der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung und über
das Ergebnis seiner Beratung gem. § 105 (5) GO NRW.
5. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW entsprechend der
beigefügten Anlage 1 festzustellen. Gemäß
Hinweis im Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt
eine Bilanzkorrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007.
6. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister
hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem.
§ 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.
Für den Rat der Stadt:
1. Der Rat der Stadt
nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt
nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 (5) GO
NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt
über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellungnahme
der Verwaltung und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur
Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt
stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m.
§ 96 (1) GO NRW entsprechend der beigefügten Anlage 1 fest. Gemäß Hinweis im Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
erfolgt eine Bilanzkorrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007.
Die Eröffnungsbilanz
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.
4. Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister
hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem.
§ 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung.