Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.001 (45.000,- €), 006.003.002 (625.000,- €), 006.003.003 (45.000,- €) und 006.003.004 (135.000,- €) sowie 006.003.005 (50.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 850.000,- €. Über die Deckung ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden.