Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Büschhausen/Hünger“.
Abgrenzung und Umfang der Satzung ist dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Satzungstext und dem Übersichtsplan zu entnehmen.
14.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig, die Satzung über ein besonderes Vorkauf
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr.
2 BauGB für den Bereich „Büschhausen/Hünger“ zu beschließen.
Abgrenzung
und Umfang der Satzung ist dem der Sitzungsvorlage beigefügten Satzungstext und
dem Übersichtsplan zu entnehmen.
21.09.2009 - Rat der Stadt
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen: (2 Bündnis90/Die Grünen,
1
WNK UWG) ein die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1
Nr. 2 BauGB für den Bereich „Büschhausen/Hünger“.
Abgrenzung
und Umfang der Satzung ist dem der Beschlussvorlage beigefügten Satzungstext
und dem Übersichtsplan zu entnehmen.