Der Rat der Stadt beschließt die 12. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.
03.05.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
die 12
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 12. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Fassung zu beschließen. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates
der Stadt als Anlage beigefügt.
31.05.2010 - Rat der Stadt
Ö 16 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 12
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 12. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beigefügt.