Der Rat der Stadt beschließt einmütig, bei einer Enthaltung des Stadtverordneten Herrn Rainer Schneider:
a) die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen:
aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl. Jahre 2011 - 2013).
Das Volumen ändert sich dadurch:
- im Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge um - 153.620 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen um - 1.126.720 €
- im Finanzplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit um - 179.980 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit um - 1.293.030 €
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit um - 787.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit um - 760.600 €
- Änderung Gesamtbetrag der Kreditermächtigung + 611.200 €
- Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen + 3.516.000 €
bb) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit der Neufassung der Präambel und der Änderung der §§ 1 bis 4 gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gem. Anlage IV.
b) den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Fassung des für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2010 vorgelegten Verwaltungsentwurfes.
Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 159 - 164 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2010 und Anlagen”) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlagen beizufügen.