Beschlussvorschlag:
Zu A)
Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme,
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage
dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge.
Zu B)
Der Rat beschließt die im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage
dargestellten Veränderungen des städtebaulichen Vorentwurfes und dass auf
dessen Grundlage die Fachplanung erfolgen kann und der Bebauungsplanentwurf
erarbeitet wird.
Zu C)
Der Rat der Stadt beschließt, dass zwischen der Stadt
Wermelskirchen und dem Bauunternehmen Ch. Runkel der vorliegende städtebauliche
Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen wird.