Der Rat der
Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des
Textbebauungsplanes Nr. 30 “Bauhof Hoffnung” in Teilbereichen gem.
§ 2 BauGB mit dem Planungsziel hier eine Wohnbebauung planungsrechtlich zu
sichern.
01.04.2004 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr