Bezogen
auf die Stellungnahme des Forstamtes Bergisch Gladbach Königsforst, beschließt
der Rat der Stadt einstimmig, die FNP-Änderung und den Bebauungsplan
entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Auf die
Festsetzung eines Wegerechtes wird verzichtet.
Bezogen
auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der
Stadt einstimmig, die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend der
Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Im weiteren
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ist ein qualifizierter
landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen.
Bezogen
auf die Stellungnahme des Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die FNP-Änderung und den Bebauungsplan
entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung fortzuführen. Das wasserrechtliche
Verfahren wird gesondert im Anschluss an das Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Bezogen
auf die Stellungnahme der Abt. 60, Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und
Verkehr beschließt der Rat der Stadt einmütig bei 1 Enthaltung (Grüne), die FNP-Änderung
und den Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung
fortzuführen und die Bedenken zurückzuweisen. Auf die Festsetzung der konkreten
Stellplatzzahl wird verzichtet.
Bezogen
auf die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln beschließt der Rat der
Stadt einmütig bei 3 Enthaltungen (Grüne), die FNP-Änderung und den
Bebauungsplan entsprechend der Abwägung in der vorliegenden Fassung
fortzuführen. Eine gesonderte Erschließung des Plangebietes wird nicht weiter
verfolgt.
Bezogen
auf die Anregungen von Herrn Rainer Schmidt beschließt der Rat der Stadt einmütig
bei 1 Enthaltung (Grüne), die FNP-Änderung und den Bebauungsplan entsprechend
der Abwägung in der vorliegenden Form fortzuführen und die Anregungen von Herrn
Rainer Schmidt zurückzuweisen.
zu A)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entsprechend
der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen
Beschlussvorschläge.
zu B)
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich Wickhausen als Sonderbaufläche (SO) „Pflanzenmarkt“ gemäß
der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung einschließlich der dazu
gehörenden Erläuterung
Zu C)
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig den Bebauungsplan DH Nr. 5 "Pflanzenmarkt
Wickhausen" gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung einschließlich der dazu
gehörenden Begründung.