Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen
gemäß der Darstellung in der Abwägung zurückzuweisen und den Bebauungsplan in
der vorliegenden Form abzuschließen.
Bezogen auf die Stellungnahme des Staatlichen
Umweltamtes Köln beschließt der Rat der Stadt einstimmig, die Anregungen und
Bedenken gemäß der Darstellung in der Abwägung zurückzuweisen und den Plan in
der vorliegenden Form abzuschließen.
Zu A)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3(2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entsprechend der
im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen
Beschlussvorschläge.
Zu B)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den
Bebauungsplan Nr. 70 „Loches Platz“ gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung einschließlich der dazu gehörenden Begründung.