Zu A
Kein gesonderter Beschluss erforderlich
Zu B
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 1. Nachtragssatzung als
Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB in der vorliegenden Fassung für das in
der Plananlage des Satzungstextes dargestellte Grundstück im Bereich Hinterhufe
zu beschließen.