Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig, die durch den Vorhabenträger, der
W.O.B.-Bauprojektentwicklung GmbH, erstellte Erschließungsanlage
„Emil-Lux-Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu
übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der
Emil-Lux-Straße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 735, 752, 753, 754, 755, 756, 759, 761.
Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße
eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart
beschränkt.
Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen.