Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB.
Zu B)
Der Rat beschließt, von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung
nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß§ 4 (2) BauGB
auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen
durchzuführen.
19.09.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
26.09.2005 - Rat der Stadt
Ö 17 - (offen)
Zu A)
Stadtverordnete Jutta Paulig regt für die Beratung
und Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr an, den
Punkt 4 auf Seite 2 der Beschlussvorlage zu modifizieren. Die Verwaltung sagt
zu, diese Anregung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr weiter zu
geben.
Zu A)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser
Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB.
Zu B)
Der Rat beschließt einstimmig, von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und die
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung
nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß§ 4 (2) BauGB
auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen
durchzuführen.