Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wermelskirchen ab 01.10.2005 wie folgt
neu zu fassen:
§ 24 Abs. 3
Die Niederschrift wird von dem Bürgermeister und dem
Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer der Genannten die Unterschrift,
so ist dies in der Niederschrift zu vermerken. Die Niederschrift ist allen
Ratsmitgliedern zuzuleiten.
§ 3 Abs. 3
Regelmäßig sind auf die Tagesordnung zu setzen:
a) Bestellung
des Schriftführers,
b) Bericht
über die Durchführung gefasster Beschlüsse,
c) Anfragen
(§ 17),
d) Verschiedenes.