Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen
zu der Änderung der Betriebssatzung und der Dienstanweisungen zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig bei 4 Enthaltungen (1 CDU, 3 SPD), vorbehaltlich der Zustimmung des
Personalrates zur der Dienstanweisung für die bei dem Städtischen
Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung tätigen Personen,
die Neufassung der
Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb
Wermelskirchen und
der Dienstanweisung für die
Werkleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen und
der Dienstanweisung für die bei
dem Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen im Betrieb der Ortsentwässerung
tätigen Personen
in den vorgelegten Fassungen.
Ein Exemplar der Neufassung der Satzung und der
Dienstanweisungen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen.