Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister mit der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) zur anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister informiert den Rat in der Folge über wesentliche, weitere Verfahrensschritte.
06.10.2025 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt einstimmig die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister mit der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) zur anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister informiert den Rat in der Folge über wesentliche, weitere Verfahrensschritte.