Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 06.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3     Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen      
Ö 4  
Ausüben der Antragsberechtigung und die damit verbundene Beauftragung zur Stellung des Antrages auf Altschuldenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)
0095/2025  
Ö 5  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0162/2025  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 909, 910, 912, 914, 915, 918, 919, 920 und 921

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    29.09.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 909, 910, 912, 914, 915, 918, 919, 920 und 921

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    06.10.2025 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 909, 910, 912, 914, 915, 918, 919, 920 und 921

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 6  
Förderung der Mädchenberatungsstelle (Frauen stärken Frauen e.V.) ab 01.01.2026
0144/2025  
Ö 7  
Finanzierung der Schulsozialarbeit an Grundschulen
Enthält Anlagen
0127/2025  
Ö 8  
Doppelhaushalt 2024/2025 - Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung 2025
0213/2024-1  
Ö 9  
Erhöhung des Zuschusses für den Kinder- und Jugendförderplan 2025 um 20.000 €
0163/2025  
Ö 10  
Umsetzung gemäß Finanzierungsvorschlag eines KI-gestützten Überwachungssystems im bestehenden Hallenbad
0076/2025-2  
Ö 11  
Innovationsquartier Rhombus - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept - Erstantrag zur integrierten Gesamtmaßnahme "Innovationsquartier Rhombus, Wermelskirchen" sowie Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2026 - Abgrenzung des Fördergebiets
Enthält Anlagen
0160/2025  
Ö 12  
47. Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Innovationsquartier Rhombus Areal" und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 "Innovationsquartier Rhombus Areal": Durchführung der öffentlichen Beteiligung
Enthält Anlagen
0129/2025  
Ö 13  
51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Wickhausen": A) Behandlung der Stellungnahmen / Abwägung B) Beschluss der FNP-Änderung
Enthält Anlagen
0147/2025  
Ö 14  
Bebauungsplan Nr. 92 "Feuerwehrgerätehaus Tente / Unterstraße"; a) Bebauungsplan Nr. 92 - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung b) 53. FNP-Änderung - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
0132/2025  
Ö 15  
Mitteilung: Kommunale Wärmeplanung - Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand
0146/2025  
Ö 16  
Anfragen    
Ö 17  
Verschiedenes    
N 18     „Sachstandsbericht Krankenhaus – Beschlussfassung der Gremien und weiteres Vorgehen“      
N 19     Grundstücksangelegenheit      
N 20     Grundstücksangelegenheit      
N 21     Grundstücksangelegenheit      
N 22     Grundstücksangelegenheit      
N 23     Besetzung der Einigungsstelle      
N 24     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung      
N 25     Personalangelegenheit      
N 26     Verschiedenes