Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einmütig, mit einer Enthaltung von Zukunft Wermelskirchen, gemäß
§ 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten
060301, 060302, 060303, 060304, 060305, 060306, 060308
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 3.547.500 €.
Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden im Doppelhaushalt 2024/2025 bisher nicht eingeplante Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen anteilig verwendet.