Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
06.10.2025 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit einer Nein-Stimme der SPD und vier Nein-Stimmen der FDP:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.