DerAusschussfürStadtentwicklung undVerkehr empfiehlt demRat folgendeBeschlüsse zu fassen:
a)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 92, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
b)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß§4 Abs. 1 BauGB für die 53. FNP-Änderung, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
29.09.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
DerAusschussfürStadtentwicklung undVerkehr empfiehlt demRat einmütig (mit einer Enthaltung der Fraktion SPD und einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) folgendeBeschlüsse zu fassen:
a)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 92, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
b)Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß§4 Abs. 1 BauGB für die 53. FNP-Änderung, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
06.10.2025 - Rat der Stadt
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 92, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
b) Der Rat beauftragt mehrheitlich mit drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß§4 Abs. 1 BauGB für die 53. FNP-Änderung, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.