In der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“ ist die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen:
„Die Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers durch die Musikschule dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig durch die Musikschule unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit kostenfrei. Sofern die Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht wahrnimmt und die Räume an Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung.Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind für die Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“
Die Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur Entgelteordnung vom 01.01.2006“ ist zu streichen.
13.11.2008 - Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Ö 3 - ungeändert beschlossen
In der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen
Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01
In
der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
für die Benutzung städtischer Einrichtungenvom 01.01.2006“ ist die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen:
„Die
Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers durch die Musikschule dienstags
bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig durch die Musikschule
unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit kostenfrei. Sofern die
Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht wahrnimmt und die Räume an
Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung. Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind für die
Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall
eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um
Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“
Die
Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur Entgelteordnung vom
01.01.2006“ ist zu streichen.
Der
Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik beschließt einstimmig
die Änderung der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen
Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“.
17.11.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, in der „Entgelteordnung
über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die B
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, in der
„Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für
die Benutzung städtischer Einrichtungenvom 01.01.2006“ die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen:
„Die Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers
durch die Musikschule dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig
durch die Musikschule unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit
kostenfrei. Sofern die Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht
wahrnimmt und die Räume an Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung.
Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind
für die Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall
eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um
Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“
Die Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur
Entgelteordnung vom 01.01.2006“ ist zu streichen.