Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Information zur Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen im III. Quartal des Haushaltsjahres 2008 (Zeitraum 01.07. bis 30.09.2008) mit
a) der allgemeinen Entwicklung b) den Controllingberichten zu den Bauinvestitionen gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling bzgl. des III. Quartals 2008
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
1. Entwicklung d. Erträge u. Aufwendungen/ Ein- und Auszahlungen im III. Quartal 2008
a) allgemeine Entwicklung
Bis zum 31.12.2006 erfolgte eine entsprechende Information vierteljährlich im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen des kameralen Haushaltsrechts.
Ab dem 01.01.2007 wurde für den Städtischen Haushalt das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass die Information zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft umgestellt werden muss.
Der Haupt- und Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung am 08.09.2008 über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im II. Quartal 2008 informiert.
Die Verwaltung wird künftig im Rahmen des NKF die Zielerreichung bei den Produkten in Controllingberichten, die der Politik vorzulegen sind, darstellen. Insofern wird das Controlling dann umgestellt bzw. erweitert. Dies ist im Laufe des Jahres 2009 beabsichtigt.
b) Bauinvestitionscontrolling
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die zum 01.01.2001 in Kraft getreten sind.
Am 23.06.2008 hat der Rat der Stadt, nach Vorberatung Im Haupt- und Finanzausschuss am 16.06.2008 und im Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes am 18.06.2008, eine Neufassung der Richtlinien beschlossen. Die Richtlinien gelten für die Maßnahmen des Städtischen Haushalts und auch für die des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes, soweit der Gesamtausgabebedarf bei einer Maßnahme über 100.000 € beträgt.
Dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes (im Ausnahmefall, z. B. aus Zeitgründen, dem Rat der Stadt) sind nach Ziffer 6 dieser Richtlinien quartalsweise standardisierte Berichte vorzulegen, in denen der aktualisierte Zeitplan, der Kosten-, Planungs-, Genehmigungsstand und die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen dargestellt werden. Die entsprechende Information erfolgt hiermit nach Ende des III. Quartals 2008 mittels der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen “Controllingbericht Bauinvestitionen” für Hoch- und Tiefbau- sowie für sonstige Maßnahmen. Die Aufstellungen wurden vom Hochbauamt und vom Tiefbauamt erstellt und mit der Kämmerei abgestimmt. Im Vordruck ist ab dem II. Quartalsbericht 2008 die Spalte „abgerechnet Euro“ neu aufgenommen.
Anlage/n:
I. Abweichungen zum Haushalt 2008 - Ergebnisplan - Finanzplan – Investiver Teil -
II. a) - c) Anlagen zum Controlling III. Quartal 2008
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