Beschlussvorschlag:
Zu A. Abwägung der Anregungen
zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.4 / Seite
4
Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“
aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu a) 1.52 /
Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte
Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher
Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite
5
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite
6
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.
Zu B. Beschluss der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ / Seite 6
Der Rat der Stadt beschließt die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB). Der
Begründung wird zugestimmt.