Beschlussvorschlag:
Zu A. Abwägung der Anregungen
zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite
3
Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 28. Änderung des FNP dargestellt wird.
Beschlussvorschlag zu a) 1.4 /
Seite 3
Bezogen auf die Stellungnahme der
PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt, dass die bestehenden
Ferngasleitungen in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell
ergänzt werden.
Beschlussvorschlag zu a) 1.51 /
Seite 4
Bezogen auf die
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates
beschließt der Rat der Stadt, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt,
der Quell- und Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird.
In der 28. Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der
Wohnbaufläche.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite
5
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.
Zu B. Beschluss der 28.
Änderung des FNP „Wöllersberg“ / Seite 5
Der Rat der Stadt beschließt die 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß
der Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt.