Tagesordnung - 7. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 7. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 12.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007
RAT/1838/2010  
Ö 5  
Änderung der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/1810/2010  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Wolfhagener Straße" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1909/2010  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Ketzberg" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1910/2010  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Pantholz" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1911/2010  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Schulstraße" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1912/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Schulstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn,  Flur 3, Flurstücke 1065 (Teilstück), 1117, 1116, 1119, 1122, 1124, 1121, 1126, 1128, 1130, 1132, 62, 1134, 1166 (Teilstück), 1140, 1143, 1145, 1147, 1149, 785, 1168, 1205 (Teilstück), 1171, 1200, 1176, 1178, 1180, 1185, 1183 und 689

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    05.07.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 17 - zur Kenntnis genommen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des L

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt  gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Schulstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn,  Flur 3, Flurstücke 1065 (Teilstück), 1117, 1116, 1119, 1122, 1124, 1121, 1126, 1128, 1130, 1132, 62, 1134, 1166 (Teilstück), 1140, 1143, 1145, 1147, 1149, 785, 1168, 1205 (Teilstück), 1171, 1200, 1176, 1178, 1180, 1185, 1183 und 689

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

   
    12.07.2010 - Rat der Stadt
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG

Der Stadtverordnete Herr Friedel Burghoff nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an  der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der „Schulstraße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn,  Flur 3, Flurstücke 1065 (Teilstück), 1117, 1116, 1119, 1122, 1124, 1121, 1126, 1128, 1130, 1132, 62, 1134, 1166 (Teilstück), 1140, 1143, 1145, 1147, 1149, 785, 1168, 1205 (Teilstück), 1171, 1200, 1176, 1178, 1180, 1185, 1183 und 689

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 10  
Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW Verbindungsweg im Bereich Feldstraße/Am Vogelsang (hinter Feldstraße 9)
RAT/1920/2010  
Ö 11  
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein "Einkaufszentrum" im Bereich des ehemaligen "Ring-Kaufhauses" zwischen Telegrafenstraße und Brückenweg.
Enthält Anlagen
RAT/1921/2010  
Ö 12  
Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB § 125 Absatz 2 BauGB bebauungsplanersetzender Beschluss des Rates der Stadt für die Straße Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges
Enthält Anlagen
RAT/1925/2010  
Ö 13  
Fortschreibung der Spielplatzrahmenplanung ab 2011 Vorab-Bewertung Bezirk 11 Dabringhausen
RAT/1924/2010  
Ö 14  
Schließung des Kinder- und Jugendtreffs Braunsberg zum 31.08.2010
RAT/1926/2010  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschluss des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2009
RAT/1930/2010  
Ö 16  
Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2009
RAT/1931/2010  
Ö 17  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2010, Änderung bzw. Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
Enthält Anlagen
RAT/1934/2010  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Besetzung der Stelle der Amtsleiterin/ des Amtsleiters der Kämmerei unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin/ zum Stadtkämmerer      
N 3     Grundstücksangelegenheit; Verkauf eines städt. Grundstücks      
N 4     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 5     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 6     Besetzung der Einigungsstelle      
N 7     Verwendung des ausschüttungsfähigen Gewinnanteils der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2009      
N 8     Pestalozzischule; hier: Schätzung der Gesamtkosten      
N 9     Verschiedenes