Der
Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81
„Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ gemäß § 2 BauGB für den
Planbereich, wie in dem dieser Sitzungsvorlage unter Anlage 1 beigefügten
Übersichtsplan dargestellt.
Ziel
des Planes ist die Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung eines Einkaufszentrums,
das auf mehreren Ebenen eine großflächige Einzelhandelsnutzung und die erforderlichen
Stellplätze beinhalten soll.
Der
Rat der Stadt hebt gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss vom 02.06.1989 für
den ursprünglich in diesem Bereich geplanten Bebauungsplan Nr. 23 B
„Innenstadt“ auf.
05.07.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ gemäß
§ 2 BauGB für den Planbereich,sowie die
vorgesehene Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 02.06.1989 für den
ursprünglich in diesem Bereich geplanten Bebauungsplan Nr. 23 B
„Innenstadt“ zur Kenntnis.
12.07.2010 - Rat der Stadt
Ö 11 - geändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den Beschluss wie folgt zu ergänzen:
In Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist zwingend ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abzuschließen.
Der so geänderte Beschluss wird mehrheitlich gegen eine Stimme (Büfo) und einer Enthaltung (Büfo) beschlossen.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ gemäß § 2 BauGB für den Planbereich, wie in dem derBeschlusssvorlage unter Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan dargestellt. In Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen.
Ziel des Planes ist die Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung eines Einkaufszentrums, das auf mehreren Ebenen eine großflächige Einzelhandelsnutzung und die erforderlichen Stellplätze beinhalten soll.
Der Rat der Stadt hebt gleichzeitig einstimmig den Aufstellungsbeschluss vom 02.06.1989 für den ursprünglich in diesem Bereich geplanten Bebauungsplan Nr. 23 B „Innenstadt“ auf.