Tagesordnung - 7. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 7. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 12.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007
RAT/1838/2010  
Ö 5  
Änderung der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/1810/2010  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Wolfhagener Straße" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1909/2010  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Ketzberg" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1910/2010  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Pantholz" Widmung der Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1911/2010  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Schulstraße" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1912/2010  
Ö 10  
Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW Verbindungsweg im Bereich Feldstraße/Am Vogelsang (hinter Feldstraße 9)
RAT/1920/2010  
Ö 11  
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein "Einkaufszentrum" im Bereich des ehemaligen "Ring-Kaufhauses" zwischen Telegrafenstraße und Brückenweg.
Enthält Anlagen
RAT/1921/2010  
Ö 12  
Erschließungsbeitragsrecht nach dem BauGB § 125 Absatz 2 BauGB bebauungsplanersetzender Beschluss des Rates der Stadt für die Straße Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges
Enthält Anlagen
RAT/1925/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt fasst den bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB. Dieser Beschluss gilt als Voraussetzung für die rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die Ortslage Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges. Der Bereich ist in dem in der Anlage beigefügten Übersichtsplan genau dargestellt.

 

Die Straße entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB nach dem die einzelnen Aspekte der planungsrechtlichen Abwägung erfolgt sind.

Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB stehen dem Straßenausbau nicht entgegen.

Die Straße dient auch der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB vorgegeben ist.

Entgegenstehende Belange des Kataloges in § 1 Abs. 6 BauGB sind nicht ersichtlich.

Im Ergebnis erweist sich die vom beauftragten Fachplaner vorgelegte Planung als eine sachgerechte, sowohl in städtebaulicher als auch den privaten Interessen ausreichend Rechnung tragende Grundlage  für den Straßeausbau nach § 1 Abs. 7 BauGB.

 

 

 

   
    05.07.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen fasst den bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt den bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB. Dieser Beschluss gilt als Voraussetzung für die rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die Ortslage Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges.

 

Die Straße entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB nach dem die einzelnen Aspekte der planungsrechtlichen Abwägung erfolgt sind.

Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB stehen dem Straßenausbau nicht entgegen.

Die Straße dient auch der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB vorgegeben ist.

Entgegenstehende Belange des Kataloges in § 1 Abs. 6 BauGB sind nicht ersichtlich.

Im Ergebnis erweist sich die vom beauftragten Fachplaner vorgelegte Planung als eine sachgerechte, sowohl in städtebaulicher als auch den privaten Interessen ausreichend Rechnung tragende Grundlage  für den Straßeausbau nach § 1 Abs. 7 BauGB.

 

 

 

 

   
    12.07.2010 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt fasst einstimmig den bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs

Der Rat der Stadt fasst einstimmig den bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 Abs. 2 BauGB. Dieser Beschluss gilt als Voraussetzung für die rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die Ortslage Sellscheid als Abzweig des Hauptzuges. Der Bereich ist in dem in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Übersichtsplan genau dargestellt.

 

Die Straße entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 4 - 7 BauGB nach dem die einzelnen Aspekte der planungsrechtlichen Abwägung erfolgt sind.

Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB stehen dem Straßenausbau nicht entgegen.

Die Straße dient auch der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung wie sie in § 1 Abs. 5 BauGB vorgegeben ist.

Entgegenstehende Belange des Kataloges in § 1 Abs. 6 BauGB sind nicht ersichtlich.

Im Ergebnis erweist sich die vom beauftragten Fachplaner vorgelegte Planung als eine sachgerechte, sowohl in städtebaulicher als auch den privaten Interessen ausreichend Rechnung tragende Grundlage  für den Straßeausbau nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Ö 13  
Fortschreibung der Spielplatzrahmenplanung ab 2011 Vorab-Bewertung Bezirk 11 Dabringhausen
RAT/1924/2010  
Ö 14  
Schließung des Kinder- und Jugendtreffs Braunsberg zum 31.08.2010
RAT/1926/2010  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschluss des städtischen Eigenbetriebs Kattwinkelsche Fabrik für das Wirtschaftsjahr 2009
RAT/1930/2010  
Ö 16  
Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2009
RAT/1931/2010  
Ö 17  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2010, Änderung bzw. Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
Enthält Anlagen
RAT/1934/2010  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Besetzung der Stelle der Amtsleiterin/ des Amtsleiters der Kämmerei unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin/ zum Stadtkämmerer      
N 3     Grundstücksangelegenheit; Verkauf eines städt. Grundstücks      
N 4     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 5     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 6     Besetzung der Einigungsstelle      
N 7     Verwendung des ausschüttungsfähigen Gewinnanteils der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2009      
N 8     Pestalozzischule; hier: Schätzung der Gesamtkosten      
N 9     Verschiedenes