1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der
Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2009 mit Schlussbilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva
und Passiva jeweils mit € 3.117.824,22 ab.
2.Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von
€ 494.844,46 in Höhe von € 463.092,83 aus Haushaltsmitteln der
Stadt Wermelskirchenauszugleichen. Der
Differenzbetrag in Höhe von 31.751,63 € wird als Verlustvortrag auf neue
Rechnung vorgetragen.
3.Der Rat der Stadt beschließt, den Verlustvortrag aus
dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 31.088,62€aus Haushaltsmitteln der
Stadt auszugleichen.
4.Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur,
Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt gem. § 5 Abs. 5 der
Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der
Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom
23. Juni 2010, vorbehaltlose Entlastung.
5.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4
Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur,
Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage
beizufügen.
08.07.2010 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per31.12.2009 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht einstimmig fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.117.824,22 ab.
2.Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Jahresverlust von € 494.844,46 in Höhe von € 463.092,83 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Differenzbetrag in Höhe von 31.751,63 € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3.Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 31.088,62 € aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen.
4.Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, vom 23. Juni 2010, vorbehaltlose Entlastung.
5.Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
12.07.2010 - Rat der Stadt
Ö 15 - ungeändert beschlossen
1
1.Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per 31.12.2009 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit € 3.117.824,22 ab.
2.Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herr Stadtverordneter Rainer Schneider), den Jahresverlust von € 494.844,46 in Höhe von € 463.092,83 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen. Der Differenzbetrag in Höhe von 31.751,63 € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3.Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herr Stadtverordneter Rainer Schneider), den Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2008 in Höhe von 31.088,62 € aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen.
4.Der Rat der Stadt erteilt einmütig bei einer Enthaltung (Herr Stadtverordneter Rainer Schneider) gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.