Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den bisher im Haushaltsjahr 2011genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
05.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den bisher im Haushaltsjahr 2011genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
12.12.2011 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den bisher im Haushaltsjahr 2011genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.