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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011 |
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RAT/2195/2011 |
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Ö 4 |
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Einführung einer Ehrenamtskarte;
Genehmigung der zwischen der Verwaltung sowie den Vereinen "Freiwilligenbörse" und "WIW" erarbeiteten Rahmenbedingungen |
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RAT/2228/2011 |
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Ö 5 |
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a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen |
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RAT/2226/2011 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt): a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 €
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):
b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 € |
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16.11.2011 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt mit 12 Stimmen (CDU: 4; SPD: 2; FDP: 2; WNK/UWG: 2; Grüne: 2) bei 3 Gegenstimmen (BüFo) und ohne Enthaltungen dem Rat der Stadt die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei und der Entgeltordnung für das Quellenbad ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen. (die Änderungen sind fett gedruckt) a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 € b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €
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05.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 Bündnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bürgerforum, 2 FDP) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt): a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 € Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Stimmen (4 CDU, 2 SPD, 2 WNK UWG, 2 Bündnis 90/ Die Grünen) bei 5 Enthaltungen (3 Bürgerforum, 2 FDP) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt zu beschließen (die Änderungen sind fettgedruckt): b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €
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12.12.2011 - Rat der Stadt |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt): a) Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Anlage 1 zur Benutzungsordnung erhält folgende Fassung:
3. Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern und Inhabern der Ehren- amtskarte 2,00 €
4. Ermäßigungsberechtigte Personen
Stadtpassinhaber, Inhaber der Jugendleitercard und der Ehrenamtskarte 6,00 €
Der Rat der Stadt beschließt einmütig 16 Enthaltungen (6 FDP, 10 Bürgerform) die Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen ab 01.01.2012 wie folgt (die Änderungen sind fett gedruckt):
b) Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
1.1.1 für Personen bis zu 18 Jahren, Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (entfällt!), Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte ab 18 Jahren 2,00 €
1.1.3 Stadtpassinhaber und Inhaber der Ehrenamtskarte bis zu 18 Jahren 1,00 €
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Ö 6 |
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Änderung der Sondernutzungssatzung |
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RAT/2174/2011 |
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Ö 7 |
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Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" |
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RAT/2250/2011 |
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Ö 8 |
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Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte" |
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RAT/2247/2011 |
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Ö 9 |
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Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 |
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RAT/2251/2011 |
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Ö 10 |
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Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" |
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RAT/2252/2011 |
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Ö 11 |
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Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2012 bei gleichzeitigem Wegfall der Straßenreinigungsgebühr |
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RAT/2241/2011 |
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Ö 12 |
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Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung" |
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RAT/2242/2011 |
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Ö 13 |
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Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012 |
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RAT/2249/2011 |
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Ö 14 |
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Neufassung der Hundesteuersatzung |
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RAT/2248/2011 |
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Ö 15 |
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Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom ................. |
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RAT/2221/2011 |
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Ö 16 |
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Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus dem Haushaltsjahr 2010 nach 2011 |
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RAT/2246/2011 |
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Ö 17 |
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Pestalozzischule, städtische Verbundschule Wermelskirchen;
Ergebnisse der anwaltlichen Ermittlungen |
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RAT/2204/2011 |
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Ö 18 |
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Heizung für die Grundschule Hünger |
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RAT/2253/2011 |
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Ö 19 |
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Anfragen |
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Ö 20 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Europaweite Ausschreibung von Versicherungsleistungen;
Sachstandsbericht |
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N 2 |
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Ehrung verdienter Bürger |
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N 3 |
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Grundstücksangelegenheit
Verkauf eines Erbbaugrundstückes |
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N 4 |
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Verschiedenes |
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