Das Mitglied des Rates Herr Volker Schmitz beantragte getrennte Abstimmung.
Die „Hebesatzsatzung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2012“ in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes wurde in getrennter Abstimmung, wie folgt beschlossen:
Der Rat der Stadt beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer mehrheitlich mit 1 Nein-Stimme (CDU).
Der Rat der Stadt beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer B mehrheitlich bei 3 Enthaltungen (1 SPD, 1 WNKUWG, Herr Rainer Schneider) und 22 Nein-Stimmen (17 CDU, 4 SPD, 1 WNKUWG)
Eine Ausfertigung dieser Satzung ist dem Original der Niederschrift des Rates beizufügen.