Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 05.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2011
Enthält Anlagen
RAT/2195/2011  
Ö 4  
Einführung einer Ehrenamtskarte; Genehmigung der zwischen der Verwaltung sowie den Vereinen "Freiwilligenbörse" und "WIW" erarbeiteten Rahmenbedingungen
Enthält Anlagen
RAT/2228/2011  
Ö 5  
a) Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen b) Änderung der Entgelteordnung für das Quellenbad der Stadt Wermelskirchen
RAT/2226/2011  
Ö 6  
Änderung der Sondernutzungssatzung
Enthält Anlagen
RAT/2174/2011  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
RAT/2250/2011  
Ö 8  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
RAT/2247/2011  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/2251/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            154,00 €              (bisher 126,00)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            316,00 €              (bisher 248,00)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        223,00 €              (bisher 182,00)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    05.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2012 zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt:

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            154,00 €              (bisher 126,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            316,00 €              (bisher 248,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        223,00 €              (bisher 182,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

   
    12.12.2011 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW je Transport)                            154,00 €              (bisher 126,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                            316,00 €              (bisher 248,00 €)

              Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                                        223,00 €              (bisher 182,00 €)

              Notarzt (je Einsatz)                                                                      106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 10  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Enthält Anlagen
RAT/2252/2011  
Ö 11  
Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2012 bei gleichzeitigem Wegfall der Straßenreinigungsgebühr
Enthält Anlagen
RAT/2241/2011  
Ö 12  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung"
Enthält Anlagen
RAT/2242/2011  
Ö 13  
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012
Enthält Anlagen
RAT/2249/2011  
Ö 14  
Neufassung der Hundesteuersatzung
Enthält Anlagen
RAT/2248/2011  
Ö 15  
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom .................
Enthält Anlagen
RAT/2221/2011  
Ö 16  
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus dem Haushaltsjahr 2010 nach 2011
Enthält Anlagen
RAT/2246/2011  
Ö 17  
Pestalozzischule, städtische Verbundschule Wermelskirchen; Ergebnisse der anwaltlichen Ermittlungen
RAT/2204/2011  
Ö 18  
Heizung für die Grundschule Hünger
RAT/2253/2011  
Ö 19  
Anfragen    
Ö 20  
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