Weil es sich um einen Fall von Dringlichkeit handelt, erfolgt die folgende Beschlussfassung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen als „Eilbeschluss“:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig außerplanmäßig 41.000,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage für das Gebäude Hünger 77 des Grundschulverbundes Am Haiderbach zur Verfügung. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage.