Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2007
zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig zu beschließen
a) die
Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2007 wie folgt:
Krankentransportwagen
(KTW je Transport) 119,00
€ (bisher: 136,00 €)
Rettungstransportwagen
(RTW je Einsatz) 283,00
€ (bisher: 338,00 €)
Notarztwagen
(NEF je Einsatz) 227,00
€ (bisher: 268,00 €)
Notarzt (je
Einsatz) 78,00 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)
1,50 € (unverändert)
b) die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst
der Stadt Wermelskirchen vom
28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 5.
Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates
als Anlage beizufügen.