Der Rat der Stadt stellt den
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan,
Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2007
in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass ein
negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 €
durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird.
Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.