Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig:
a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2007 in
der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der
nachstehend aufgeführten Änderungen:
aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten
Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl.
Jahre 2008 - 2010).
Das
Volumen ändert sich dadurch:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und
der Finanzierungstätigkeit um +
132.400 €
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und
der Finanzierungstätigkeit um -
47.100 €
Neufassung
der §§ 1, 4 und 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber dem
Entwurf:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und
der Finanzierungstätigkeit auf 13.556.470
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit
auf 12.801.950
€
festgesetzt.
§ 2
unverändert
§ 3
unverändert
§ 4
Die
Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplanes
wird auf 6.607.540
€
festgesetzt
§ 5
unverändert
§ 6
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 192
v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 381
v. H.
2. Gewerbesteuer auf 410
v. H.
b) den Stellenplan
für das Haushaltsjahr 2007 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes,
unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgetragenen Änderungen.
Der Rat Stadt nimmt den Beteiligungsbericht
der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NW
(s. Seiten 135 - 141 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und Anlagen”)
zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung und der
Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beigefügt.