Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin; Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2021 von Frau Marion Lück
Enthält Anlagen
0208/2022  
Ö 4  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Erweiterung zum Stellenplan 2023: Bereitstellung von acht zusätzlichen PIA-Ausbildungsplätzen
Enthält Anlagen
0237/2022  
Ö 5  
Stellenplan 2022/2023 - 3. Änderung
0261/2022  
Ö 6  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2022 (Kenntnisnahme)
Enthält Anlagen
0226/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2022 zur Kenntnis.


 

   
    05.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2022 zur Kenntnis.

 

Zwei inhaltliche Nachfragen a) zur Verfassungsbeschwerde und b) Beihilfefestsetzung werden wie folgt beantwortet:

 

Zu a) Das Land NRW hat im Jahr 2014 eine Solidarumlage (auch Solidaritätsumlage oder Abundanzumlage genannt) eingeführt. Demnach sollten die Kommunen, die im aktuellen Jahr und in zwei der vier Vorjahre keine Schlüsselzuweisungen erhalten haben, von 2014 2020 90.789.000 € und in den Jahren 2021 2022 70.000.000 € zur Finanzierung des Stärkungspaktes beitragen. Dagegen haben ca. 60 70 Kommunen Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW eingelegt.  Am 30.08.2016 hat der Verfassungsgerichtshof NRW die Verfassungsbeschwerde zuckgewiesen.

Insgesamt 67 Kommunen haben dann in einer Sammelklage Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt (Aktenzeichen 2 BvR 2097/16). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht immer noch aus. Auch wenn die endgültige rechtliche Klärung noch aussteht, ist auf politischer Ebene die Erhebung der Solidarumlage vorzeitig beendet worden. Die Stadt Wermelskirchen hat in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 412.979,60 € an Solidarumlage bezahlt.

 

Zu b) Ein Beamter hat Beihilfe beantragt für Medikamente, psychotherapeutische Behandlungen und Fahrtkosten zu den Behandlungen. Nach Auffassung der Stadt sind diese Positionen nicht beihilfefähig.

 

Auf die Anregung des MdR Herrn Martin Fleschenberg, wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Vorschlag erarbeiten, ob der Bericht über die Rechtsstreitigkeiten zukünftig anlassbezogen und/oder ab einer bestimmten Summe erstellt werden sollte.
 

Ö 7  
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0229/2022  
Ö 8  
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Gefahrenvorbeugung in der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0263/2022  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
0230/2022  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
0231/2022  
Ö 11  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
0232/2022  
Ö 12  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Enthält Anlagen
0233/2022  
Ö 13  
Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Enthält Anlagen
0218/2022  
Ö 14  
Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der d-NRW AöR
Enthält Anlagen
0247/2022  
Ö 15  
Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gegen die Entscheidung, die Gesamtschule am Standort Wirtsmühler Straße zu errichten.
Enthält Anlagen
0269/2022  
Ö 16  
Antrag des Bürgerforums vom 14.11.2022, Informationsmaterial zur Katastrophenvorsorge
Enthält Anlagen
0251/2022  
Ö 17  
Antrag der FDP Fraktion vom 23.11.2022, Erstellung eines Konzeptes für eine "Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich tätigen Personen im Feuerwehrwesen" der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0266/2022  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Aufnahme von Verkaufsverhandlungen      
N 2     Beitrittserklärung Kindertagesstätte Hilfringhauser Straße      
N 3     Verschiedenes