Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin; Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2021 von Frau Marion Lück
Enthält Anlagen
0208/2022  
Ö 4  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Erweiterung zum Stellenplan 2023: Bereitstellung von acht zusätzlichen PIA-Ausbildungsplätzen
Enthält Anlagen
0237/2022  
Ö 5  
Stellenplan 2022/2023 - 3. Änderung
0261/2022  
Ö 6  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2022 (Kenntnisnahme)
Enthält Anlagen
0226/2022  
Ö 7  
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0229/2022  
Ö 8  
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Gefahrenvorbeugung in der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0263/2022  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Enthält Anlagen
0230/2022  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
0231/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34 €   (2022: 2,34 €/ unverändert)

    davon 

Restabfall      2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

Papierabfall      0,07 €   (2022: 0,11 €/  - 0,04 €)

 

b) Bioabfall       1,07 €   (2022: 1,07 €/ unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    05.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 10 - (offen)
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34 €   (2022: 2,34 €/ unverändert)

    davon 

Restabfall      2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

Papierabfall      0,07 €   (2022: 0,11 €/  - 0,04 €)

 

b) Bioabfall       1,07 €   (2022: 1,07 €/ unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.

   
    12.12.2022 - Rat der Stadt
    Ö 16 - (offen)
   

Der Rat der Stadt  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), zum 01.01.2023 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,34 €   (2022: 2,34 €/ unverändert)

    davon 

Restabfall      2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

Papierabfall      0,07 €   (2022: 0,11 €/  - 0,04 €)

 

b) Bioabfall       1,07 €   (2022: 1,07 €/ unverändert)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,27 €   (2022: 2,23 €/ + 0,04 €)

 

Ein Exemplar der 9. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 11  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
0232/2022  
Ö 12  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen"
Enthält Anlagen
0233/2022  
Ö 13  
Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Enthält Anlagen
0218/2022  
Ö 14  
Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der d-NRW AöR
Enthält Anlagen
0247/2022  
Ö 15  
Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gegen die Entscheidung, die Gesamtschule am Standort Wirtsmühler Straße zu errichten.
Enthält Anlagen
0269/2022  
Ö 16  
Antrag des Bürgerforums vom 14.11.2022, Informationsmaterial zur Katastrophenvorsorge
Enthält Anlagen
0251/2022  
Ö 17  
Antrag der FDP Fraktion vom 23.11.2022, Erstellung eines Konzeptes für eine "Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich tätigen Personen im Feuerwehrwesen" der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0266/2022  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Aufnahme von Verkaufsverhandlungen      
N 2     Beitrittserklärung Kindertagesstätte Hilfringhauser Straße      
N 3     Verschiedenes