Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen:
Die Stadt Wermelskirchen tritt der d-NRW AöR bei. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.
05.12.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 14 - (offen)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
Die Stadt Wermelskirchen tritt der d-NRW AöR bei. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.
12.12.2022 - Rat der Stadt
Ö 29 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließen einstimmig den Beitritt zu d-NRW AöR.
Die Stadt Wermelskirchen tritt der d-NRW AöR bei. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle erforderlichen Rechtshandlungen für den Erwerb des genannten Geschäftsanteils vorzunehmen.