Tagesordnung - 22. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Verpflichtung von Stadtverordneten    
Ö 4.1  
Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
RAT/1213/2008  
Ö 4.2  
Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
RAT/1229/2008  
Ö 5  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/1228/2008  
Ö 6  
Bestellung eines Sachverständigen im Umlegungsausschuss
RAT/1223/2008  
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2008 bezüglich Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans mit künftiger Darstellung als Outdoor Sport- und Freizeitarena
Enthält Anlagen
RAT/1272/2008  
Ö 8  
Projektentwicklungsgesellschaft Freibad Dhünn    
Ö 9  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2007
Enthält Anlagen
RAT/1240/2008  
Ö 10  
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008
Enthält Anlagen
RAT/1241/2008  
Ö 11  
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007 im IV. Quartal 2007
Enthält Anlagen
RAT/1230/2008  
Ö 12  
Projekt: Kanal- und Straßenbau "Im Rosenacker" Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß §29 GemHVO (alt) - §24 Abs.2 GemHVO (neu)
RAT/1244/2008  
Ö 13  
Änderung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2008
RAT/1271/2008  
Ö 14  
1. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001
Enthält Anlagen
RAT/1231/2008  
Ö 15  
Dienstanweisung der Stadt Wermelskirchen gem. § 31 GemHVO NRW
Enthält Anlagen
RAT/1250/2008  
Ö 16  
1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vom 18.12.2001
Enthält Anlagen
RAT/1262/2008  
Ö 17  
Kompetenzzentrum Pestalozzischule Bewerbung um die Teilnahme an einem dreijährigen Modellprojekt
RAT/1217/2008  
Ö 18  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" A) Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB B) Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" gemäß § 10 BauGB
Enthält Anlagen
RAT/1232/2008  
Ö 19  
Erneuerung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. DA 10 "Auf dem Heidchen" mit erweitertem räumlichen Geltungsbereich.
Enthält Anlagen
RAT/1233/2008  
Ö 20  
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2007 auf "Aufzeichnung mittels Tonträgern von Ausschuss- und Ratssitzungen"
RAT/1215/2008-1  
Ö 21  
Antrag der Fraktion WNK UWG vom 01.03.2008 bezüglich der Naturwelt Dhünn
Enthält Anlagen
RAT/1275/2008  
Ö 22  
Antrag der Fraktion WNK UWG vom 23.01.2008 bezüglich Aufhebung des Beschlusses betreffs Elternbeiräge in Kindertageseinrichtungen
Enthält Anlagen
RAT/1273/2008  
Ö 23  
Herstellung der Erschließungsanlage "Irlenweg" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/1218/2008  
Ö 24  
Herstellung der Erschließungsanlage "Unterstraße 18 - 20" (Stichweg) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1221/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch die Bauherrengemeinschaft Erhard und Grabert erstellte Erschließungsanlage „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 8, Flurstücke 252 und 255

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    18.02.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch die Bauherrengemeinschaft Erhard und Grabert erstellte Erschließungsanlage „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr, zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 8, Flurstücke 252 und 255

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    10.03.2008 - Rat der Stadt
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Bauherrengemeinschaft Erhard und Grabert erstellte Erschließungsanlage „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Unterstraße 18 – 20“ (Stichweg) zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 8, Flurstücke 252 und 255

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Ö 25  
Herstellung der Erschließungsanlage "Biberweg" hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1222/2008  
Ö 26  
Anfragen    
Ö 27  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Personalangelegenheit: Anerkennung von Kann-Zeiten nach § 12 Abs. 2 BeamtVG      
N 3     Bauerlaubnisvertrag im Bereich der Bedarfsumleitung B 51 n hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung      
N 4     Verschiedenes