Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 1.
Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für
Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der
vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist der Niederschrift
des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.
03.03.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die 1
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
die 1. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die
Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001
in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
10.03.2008 - Rat der Stadt
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 1
Der Rat der Stadt Wermelskirchen
beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den
Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 1.
Nachtragssatzung ist der Niederschrift des Rates der Stadt Wermelskirchen als
Anlage beizufügen.