Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Wermelskirchen
06.05.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Wermelskirchen in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung zu beschließen.
27.05.2019 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Wermelskirchen.
Überführung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes an den Rheinisch-Bergischen Kreis;
Fortführung des Rechnungsprüfungsamtes in interkommunaler Zusammenarbeit mit anderen Kommunen;
Antrag der Fraktionen von CDU, WNK UWG Freie Wähler, Bürgerforum und FDP vom 17.09.2018