Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §8Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" am 21.09.2020).
30.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, den Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §8Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" am 21.09.2020).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §8Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" am 21.09.2020).
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"