Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erneut zu ändern und das Verfahren einzuleiten. Der neue Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte(Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung dieser B´Planänderung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.03.2019).
30.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, zu beschließen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erneut zu ändern und das Verfahren einzuleiten. Der neue Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte(Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung dieser B´Planänderung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.03.2019).
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung (Grüne).
14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (2 x Bündnis 90/Die Grünen) gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erneut zu ändern und das Verfahren einzuleiten. Der neue Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte(Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung dieser B´Planänderung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.03.2019).
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"