Tagesordnung - 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Anlage TOP 3 Anbindung Schnellbus  
Anlage TOP 4 Mobilstationen  
Einführung-Bauleitplanung_Wermelskirchen_Stand 20-11-20  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Schnellbus-Anbindung Leverkusen
Enthält Anlagen
0192/2020  
Ö 4  
Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis; Bericht über die bisherige Umsetzung
0191/2020  
Ö 5  
Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"
Enthält Anlagen
0163/2020  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
0159/2020  
Ö 7  
Neuaufstellung des Regionalplans Köln; Sachstandsbericht
0190/2020  
Ö 8  
Plangebiet Hünger - Ansiedlung eines Schnellrestaurants; Kreisverkehrsplatz/Lichtsignalanlage am Knotenpunkt L157-BAB A1 AS Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0094/2020  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad": Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
0164/2020  
Ö 10  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen": Erneuerung des Aufstellungsbeschusses
Enthält Anlagen
0165/2020  
Ö 11  
Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 27.08.2020 zur Erstellung einer Vorplanung für die Errichtung einer Jugendherberge im Eifgen; Sachstandsbericht
Enthält Anlagen
0189/2020  
Ö 12  
Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) - Teilflächen im Bereich Friedhofstraße
Enthält Anlagen
0194/2020  
Ö 13  
Herstellung der Erschließungsanlage Straße Halzenberg ("Halzenberger Hof") abzweigend von Straße Delle bis Ausbauende (Wendeanlage) Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0193/2020  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Halzenberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Halzenberg,

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 232, 292, 337, 341, 343, 345, 348, 350, 351, 354, 360, 361, 364, 366, 368, 370, 372, 374, 376, 380, 382, 384, 386, 390, 392, 394, 396, 398

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    30.11.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,  unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Halzenberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen.

 

Halzenberg,

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 232, 292, 337, 341, 343, 345, 348, 350, 351, 354, 360, 361, 364, 366, 368, 370, 372, 374, 376, 380, 382, 384, 386, 390, 392, 394, 396, 398

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

   
    14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Halzenberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Halzenberg,

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 232, 292, 337, 341, 343, 345, 348, 350, 351, 354, 360, 361, 364, 366, 368, 370, 372, 374, 376, 380, 382, 384, 386, 390, 392, 394, 396, 398

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

Ö 14  
Querungshilfe Zenshäuschen hier: Antrag der Fraktion Bürgerforum vom 08.06.2020
Enthält Anlagen
0198/2020  
Ö 15  
Querungshilfe L409 Eipringhausen
Enthält Anlagen
0199/2020  
Ö 16  
Querungshilfen und Haltestellen in den Ortslagen Limmringhausen und Lüdorf (einschließlich Ergänzung) hier: Antrag der Fraktion CDU vom 18.08.2020
Enthält Anlagen
0200/2020  
Ö 17  
LSA L409 Bereich Eifgen
Enthält Anlagen
0201/2020  
Ö 18  
Anfragen    
Ö 18.1  
Anfrage der SPD vom 19.11.2020; Parken auf dem Schwanenplatz
Enthält Anlagen
0218/2020  
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Durchführungsvertrag mit der Edeka Rhein-Ruhr eG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"      
N 2     Verschiedenes